Förderantrag
Wer kann einen Antrag stellen? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Antrag bei der Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen zu stellen? Welche Projekte werden gefördert?
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten einer Förderung durch die Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen. Hier finden Sie alles Wissenswerte dazu sowie auch das Antragsformular zum Download.
Förderleitlinien
Förderkriterien
Die Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung ist nur tätig im Gebiet des Landes Niedersachsen. Es werden nur Projekte gefördert, die der Förderung der Erhaltung, Pflege, Erforschung, Vermittlung und Verbreitung der Regionalsprache Niederdeutsch dienen. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Als gemeinnützige Einrichtung muss die Stiftung sicherstellen, dass ihre der Regionalsprache Niederdeutsch dienenden Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Antragsteller sollten Eigenmittel einbringen und auch Mittel bei anderen Geldgebern beantragen. Die Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen kann mit anderen zu ihr passenden Partnern gemeinsam fördern.
Die Stiftung leistet keine Dauerförderung. Sie kann aber im begründeten Einzelfall eine längerfristige Partnerschaft eingehen sowie in unregelmäßigen Abständen wiederholt fördern.
Ausschlusskriterien
- Projekte ohne Bezug zur Regionalsprache Niederdeutsch im Land Niedersachen
- Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- Allgemein laufende Kosten
- Baumaßnahmen
- Preise, Wettbewerbe und Stipendien Anderer
- Förderung anderer Stiftungen
- Pflichtaufgaben einer juristischen Person öffentlichen Rechts
- Vorhaben außerhalb der Förderbereiche der Stiftung
- Vorhaben außerhalb des Landes Niedersachsen
- Bereits abgeschlossenen Maßnahmen
Für zukünftige Maßnahmen können grundsätzlich keine Vorauszusagen gemacht werden. Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut gestellt werden.
Antragstellung
Antragsberechtigen
Antragsstellung
Anträge sind schriftlich an die
Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen
c/o Kreissparkasse Stade
Große Schmiedestraße 12
21682 Stade
oder über die/den Landschaft/Landschaftsverband zu stellen, in deren/dessen Gebiet der Antragsteller seinen Sitz hat.
Bestandteile eines Antrages sind
- eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, aus der Inhalt und Konzeption bzw. Programm hervorgehen,
- ein Kostenplan, in dem Sach-, Honorar- und Personalkosten aufgeschlüsselt sind,
- ein Finanzierungsplan, in dem Eigenmittel und Eigenleistungen, Höhe und Herkunft von weiteren Mitteln sowie zu erwartende Einnahmen anzugeben sind.
Anträge an die Stiftung sollten bereits zu Beginn der Planung gestellt werden. Wir empfehlen, das Antragsformular der Stiftung zu nutzen, das hier auf unserer Homepage hinterlegt ist.
Über den Antrag entscheidet Vorstand der Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen.
Bewilligung oder Ablehnung
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben im Kosten- und Finanzierungplan, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Abweichungen von Bewilligungen bedürfen grundsätzlich der Einwilligung der Stiftung.
Die Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen ist berechtigt, über Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu berichten.
Die Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen legt Wert darauf, dass der Bewilligungsempfänger das von der Stiftung geförderte Vorhaben durch eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. Alle das Projekt betreffenden öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten müssen einen Hinweis auf die Förderung durch die Plattdüütsch-Stiftung Neddersassen enthalten – wo immer es möglich ist unter Einbeziehung des Stiftungslogos.
Die Stiftung bittet sicherzustellen, dass sie alsbald ein Belegexemplar jeder Veröffentlichung erhält.